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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PM MANGOLD HOLZBAU AG
Angebot- und Vertragsbedingungen
SIA Norm 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten Ausgabe 1977/1991
SIA Norm 261 Einwirkung auf Tragwerke
SIA Norm 265 Holzbau
SIA Norm 180 Wärmeschutz im Holzbau
SIA Norm 181 Schallschutz im Holzbau
SIA Norm 231 Lieferung und Leistung
SIA Norm 238 Wärmedämmung in Steildächern
SIA Norm 279 Wärmedämmstoffe
SIA Norm 240 Schreinerarbeiten
Empfehlungen
SIA Norm 164.1 Holzwerkstoffe
Verordnungen
SUVA Eidg. Verordnung über die Verhütung von Unfällen auf Baustellen.
Dokumentationen
SIA 83 Brandschutz im Holzbau
Gültigkeit der Normen
Es gelten die vorstehenden Normen, Empfehlungen, Verordnungen und Dokumentationen, gültig am Tag der Offertenstellung.
Dauer der Verbindlichkeit der Offerte (Präzisierung zu SIA 118 / Art. 17)
24 Wochen ab Offertenstellung
Prüfungspflicht des Angebots
Ihr Bedürfnis ist unser Programm. Deshalb produzieren wir auf verschiedenen Qualitätsebenen.Die angebotenen Leistungen sind durch die Bauherrschaft bzw. deren Vertreter auf ihre sachliche und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für:
Qualitätsklassifizierung
Vollständigkeit der angebotenen Leistungen
Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausmasse
Korrektheit der getroffenen Materialien und deren Güteklassen, Oberflächenbeschaffenheit und Oberflächenbehandlungen.
Übereinstimmung von ästhetischen und konstruktiven Zielsetzungen, Gestaltungs- und Konstruktionskonzept.
Kostenverbindlichkeit / Toleranz
Die angebotenen Preise gelten für absolut identische Konstruktionen, Schichtaufbauten und Materialwahl. Konstruktionsänderungen, Wahl von anderen Materialien, integrieren von zusätzlichen Leistungen, Reduktion des Auftragsvolumens haben Einfluss auf das Angebot. Der Preis des Angebots kann unter diesen Umständen geändert werden.
Bestelländerung
Vom Bauherrn (bzw. den von im beauftragten Fachleuten der Projektierung) veranlasste Änderungen an den Plänen nach der vereinbarten Übergabe der bereinigten Ausführungsunterlagen gelten gemäss Art. 84 Norm SIA als Bestellungsänderung.
Ausmass gilt Norm SIA 118/265
Das Ausmass der Aussenwände wird über die Fläche plus den Umfang der einzelnen Elemente berechnet, Refererenzpunkt AK Wand. Wandöffnungen werden abgezogen. Das Ausmass der Decken wird über die Fläche plus den Umfang der ganzen Decke berechnet, Mitte Referenzpunkt IK Wand. Deckenöffnungen werden abgezogen. Das Ausmass der Innenwände wird über die Fläche plus den Umfang der einzelnen Elemente berechnet. Wandöffnungen werden abgezogen, Referenzpunkt Rohbauhöhe. Örtliche Vorbauten und Steigzonen werden separat ausgeführt und verrechnet.
Materiallieferungen / Ergänzung und Präzisierung zu SIA Art. 10
Grundlage ist die im Leistungsverzeichnis aufgeführte Materialqualität und Oberflächenbeschaffenheit. Die PM Mangold Holzbau AG ist dies bezüglich im Produkt und Lieferant frei.
Zahlungsbedingungen Zahlungsplan
Abschlagszahlungen
Abschluss Werkvertrag: 30 % Arbeitsvorbereitung / Werkplanung / Materialeinkauf
Beginn Produktion: 30 % Vorauszahlung Produktionsbeginn
Beginn Montage: 35 % Leistung Baustelle
Schlusszahlung
Schlussrechnung: 5% Schlussrechnung
Die Zahlungsfristen von Vorauszahlung / Abschlagszahlungen / Akontozahlungen betragen 20 Tage, diejenige für die Schlusszahlung 30 Tage. Unberechtigte Abzüge wie Skonto etc. werden nachbelastet.
Urheberrecht
Die vorliegende Offerte inkl. technische Begleitunterlagen wie Pläne, Skizzen etc. sind geistiges Eigentum der Firma PM Mangold Holzbau AG und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder kopiert, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sollte jedoch zwecks Einholen von Konkurrenzofferten die schriftliche Zustimmung erfolgen und sollte danach die PM Mangold Holzbau AG den Auftrag nicht erhalten, wird der PM Mangold Holzbau AG die Erstellung des Leistungsverzeichnisses / Baubeschreibung pauschal netto mit Fr. 2000.00 vergütet.
Die PM Mangold Holzbau AG ist berechtigt unter Namensnennung der Bauherrschaft und des Architekten das erstellte Objekt für seine Werbezwecke und Publikationen zu verwenden.
Richt- und Bauprogramm für den Holzsystembau
Werkvertrag
Auftragsvergabe mit Werkvertrag
Woche 1-6
Abgabe der gültigen Werkpläne im MST 1:50
Vorbereitung, Bemusterungen
Massberechnungen / Massaufnahmen
Avor Holzbausystembau
Holzbaustatik
Prov. Werkplanung
Dev. Werkplanung
Materialbeschaffungen
Koordination Haustechnik H/L/S/E
Produktion
Woche 6-10
Produktion im Werk der Firma PM Mangold Holzbau AG
Einlagen Haustechnik
Einbau der Fenster im Werk der Firma PM Mangold Holzbau AG
Montage
Woche 10-14
Aufrichten Holzsystembau
Spenglerarbeiten / Blitzschutz / Solartechnik
Dachdeckerarbeiten
Montage Haustechnik
Unterlagsboden
Fertigstellarbeiten
Das Richt- und Bauprogramm zeigt die Abwicklung des umschriebenen Holzsystembau, sowie die entsprechenden zeitlichen Bedürfnisse, welche seitens Bauherrschaft oder dessen Vertreter (wie z.B. die Bauleitung) in das Gesamtbau- Programm zu übertragen sind.
Termine
Terminprogramme müssen mit der Firma PM Mangold Holzbau AG abgesprochen und koordiniert werden. Für die Materialbestellung muss ab vollumfänglich abgeschlossener Holzbauplanung eine Frist von 1 - 6 Wochen eingebunden werden. Verbindliche Fertigungs- und Montagetermine können nur unter folgenden Bedingungen garantiert werden: Zeitgerechte Vergabe der Holzbauleistungen. Termingerechte Abgabe der verbindlichen Planungsunterlagen des Architekten mit Eintragungen von allen individuellen Kundenwünschen. Vollumfänglich abgeschlossene Holzbau- und Installationsplanung vor Fertigungsbeginn. Werden trotz schlechten Witterungsbedingungen die Montagearbeiten des Holzsystembaus von der Bauleitung veranlasst, so kann für allfällig daraus entstehende Schäden keine Haftung übernommen werden. Dies gilt insbesondere für starke Durchfeuchtung von Baumaterialien und daraus entstehende Zusatzarbeiten.
Bauleitung
Einsetzung und Vollmacht / Aufgaben (Ergänzung und Präzisierung zu SAI 118 Art. 33/34)
Grundsatz: Die Systembauweise in Holz definiert Bauabläufe neu. Sie erfordert spezifische und technische Rahmenbedingungen und erfordert systembedingte Hinweise und Bedingungen für Fremdhandwerker.
Für diese Leistungen ist in Ergänzung zu SIA 118 Art. 33 und 34, die Bauherrschaft oder deren Bauleitung verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Koordination und Planung zwischen Architekt, Bauingenieur (Statik),
Medienplaner (H/L/S/E) und Werkplaner des Holzsystembau.
Statik Massivbau zu Holzsystembau, Lasteneinleitung des Holzsystembaus in den Massivbau. Die PM Mangold Holzbau AG stellt auf Anfrage einen Lastenplan zur Verfügung.
Koordination und Ausführung, insbesondere die Schnittstellen zwischen Bauleitung Handwerkern und PM Mangold Holzbau AG.
Auflagerfäche / Schwellen (Untergrund) in Beton und Einstreuzementübergang nass in nass oder Zementübergang als genaue Auflagerfläche für den Holzsystembau bzw. für die entsprechenden Verbindungen und Verankerungen.
Die Höhenquoten sind im Zuge der Planungskoordination (Bauingenieur) zu definieren. Die Toleranz beträgt +/- 2mm. Die Höhenquoten bzw. die Massgenauikeit der Auflagerflächen / Schwellen sind unbedingt einzuhalten. Ungenauigkeiten die über der Toleranz liegen, können nur unter Kostenfolgen, zu Lasten der Bauherrschaft, innerhalb des Holzsystembaus aufgenommen werden. Für Auflagerflächen / Schwellen, die nachträglich untergossen bzw. unterschlagen werden, sind in der Planung seitens Architekt 30 mm plus eine Toleranz von +/- 10 mm einzuplanen.
Übergang Massivbau zu Holzsystembau. Die Fassadenverkleidung wie Holzschalung, Platten und verputzte Platten muss mind. 30 cm über dem fertigen Terrain liegen. Die Höhenquote der Decke über EG, oder Bodenplatte bei nicht unterkellerten Räumen, ist entsprechend zu planen.
Die Isolation (thermische / hydro) im massiven Sockelbereich und der Übergang (Sockel / Massivbau zu Holzsystembau) Sockelabdichtung erfolgt bauseits.
Allgemeine Verarbeitungsbedingungen für Gips- und OSB Platten
Das Verspachteln von Gips- bzw. OSB- Platten darf erst bei einer mittleren relativen Luftfeuchte von 50% (entspricht einer resultierenden Plattenfeuchte von ca. 13% und nach Aufstellen der Wand- und Deckenelemente erfolgen. Die Raumtemperatur muss min. + 5°C betragen. Für die Feinspachtelarbeiten gelten die selben Verarbeitungsbedingungen. Nassputze / Estriche und Unterlagsboden sollten vor dem Verspachteln der Gips- bzw. OSB-Platten eingebracht werden und sollten trocken sein. Für die Ausführung, wie für die Materialwahl von Spachtelmassen gelten die anerkannten Verlege- und Verarbeiterrichtlinien des Herstellers der Platten. Schnelles schockartiges Aufheizen ist zu vermeiden.
Die Fugenausbildung bei Gips-OSB-Platten werden von der Firma PM Mangold Holzbau AG wie folgt verarbeitet: Fugen innerhalb Systembauteilen werden nach System PM verleimt. Die Feinspachtelarbeiten der Platten, sowie das Ausgleichen von Überständen sind bauseits zu erbringen. Bei Weiterverarbeitung / Verputzarbeiten durch Fremdhandwerker müssen systembedingte Hinweise und Bedingungen berücksichtigt werden, die Übernahme der Oberflächen erfolgt vor der Weiterverarbeitung. Vor weiteren Applikationen ist die gesamte Fläche, auf nachfolgende Anstriche und Beschichtungen abgestimmt, zu grundieren.
In Nasszellen, insbesondere im Dusch- und Badewannenbereich, sind die Wände und Böden mit einer zusätzlichen elastischen, wasserdichten Abdichtung zu versehen. Alle Anschlüsse und Fugen sind zusätzlich mit einen Fugenband auszubilden, um eine dauerhafte Dichtigkeit zu gewährleisten.
WDVS das Wämedämmverbundsystem
Werden die Aussenwände mit Putz versehen, wird die äussere Beplankung kompakt mit der Putzträgerplatte versehen. Das Wärmedämmverbundsystem ist bauaufsichtlich zugelassen. Werden die Richtlinien des WDVS eingehalten, erhalten Sie für Ihr Bauwerk eine System-Garantie. Ein Anwender-Handbuch für den Putzaufbau sind bei der Firma PM Mangold Holzbau AG vorhanden und werden auf Verlangen an Aussenputz-Verarbeiterbetriebe abgegeben.
Holzoberflächen. Natur belassene Holzfassaden
Das Naturprodukt Holz ist sehr beliebt. Wir möchten Ihnen dabei helfen hochwertige und umweltfreundliche Produkte, die speziell auf die Anforderungen der jeweiligen Einsatzbereiche abgestimmt sind, auszuwählen. Die PM Mangold Holzbau AG verwendet für natürlich belassene Fassaden Holzarten, die von Natur aus wiederstandsfähig sind. Holzarten wie Lärche, Douglasie oder Red-Zedar bieten eine hohe natürliche Resistenz und sind somit ideal für den biologischen Holzbau geeignet. Unter den Einfluss des Wetters ändern alle unbehandelten Holzfassaden mit der Zeit ihr Aussehen. Je nach Höhenlage, Klima und Ausrichtung der Fassade variiert die Farbe des unbehandelten Holzes von hellen silbergrau über verschiedene Brauntöne bis hin zu schwarz. Die Farbveränderung entspricht einer Schicht Patina, die absolut gesundes Holz überdeckt. Unbehandelte Holzfassaden stabilisieren sich nach einigen Jahren. Eine Erstbehandlung mit WOOD-CARE-Lasur farblos oder einem leichten Grauton, ergibt eine schöne, stark verzögerte und gleichmässige Holzalterung.
Farbige Harmonie. Ihre persönliche Holz-Fassade.
Sie möchten mit klaren oder naturnahen Farben die Struktur des Holzes unterstreichen oder mit kräftigen Tönen Akzente setzen. Sie möchten Ihre Fassade wirksam gegen Witterungseinflüsse schützen. Wir haben den passenden Anstrich, der auf die besonderen Eigenschaften der verwendeten Nadelhölzer abgestimmt ist. Hydrophobe (wasserabstossende) und reaktive Holzbehandlung mit ASS-Produkten kann die Lebensdauer einer Lasur / Farbbehandlung deutlich erhöht werden. Die PM Mangold Holzbau AG verwendet für die Behandlung von Fassadenhölzer nur offenporige und wasserabstossende ASS-Produkte wie PERL-COLOR-Lasur, AQUA-STOP und WOODCARE.
Gutes Holz braucht gute Anwendung. Für farbige Holz-Fassaden verwendet die PM Mangold Holzbau AG hochwertig speziell entwickelte Fichten / Tannen-Holz Produkte. Eine grosse Vielfalt geeigneter Holz-Profile steht Ihnen zur Auswahl. Mit der richtigen Befestigung der Holzverschalung setzt die PM Mangold Holzbau AG den letzten Akzent. Die Montage der Fassadenhölzer erfolgt, wenn möglich, unsichtbar mit speziellen V2A Schrauben.
Farbige Oberflächen werden durch die Firma PM Mangold Holzbau AG im Werk vorbehandelt. Nach erfolgter Montage auf der Baustelle hat ein Endanstrich zu erfolgen. Ist dieser nicht im Angebot der Firma PM Mangold Holzbau AG enthalten, so ist er bauseits durch den Maler sicherzustellen. Die zur Anwendung vorgesehenen Anstrichstoffe sind
durch den Auftraggeber auf die Anwendungstauglichkeit zu prüfen. Bei hellen Aussenanstrichen können Verfärbungen durch Inhaltsstoffe im Holz entstehen. Diese berechtigen nicht zu Beanstandungen und Garantieleistungen. Für Verarbeitungen von Farben auf Holzoberflächen sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten.
Pflege- und Unterhalt von behandelten Holzoberflächen
Die UV-Strahlung der Sonne zersetzt jegliche Oberflächen im Laufe der Zeit. Naturbelassene und druckimprägnierte Oberflächen vergrauen, farbige Anstriche verblassen. Wollen Sie dies vermeiden, so ist ein regelmässiger Nachanstrich notwendig. Holz ist ein Naturprodukt und arbeitet gerade im Aussenbereich durch die Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen im laufe der Jahre erheblich. Dadurch kommt es bei allen Holzarten zu Verzug und Rissigkeit, die unvermeidlich sind, aber keinerlei statische Bedeutung haben. Diese natürliche Erscheinung kann durch eine regelmässige Pflege des Holzes erheblich gemindert werden. Wir empfehlen Ihnen Ihre Holzteile zu pflegen, bitte beachten Sie die speziellen Pflegeanweisungen unseres Farbherstellers. Die Pflege- und Behandlungshinweise in unseren technischen Merkblättern sind zu beachten. Soweit diese Merkblätter nicht vor oder bei Vertragsabschluß übergeben wurden, können diese jederzeit bei uns angefordert werden.
Luftfeuchtigkeit im Holzhaus
Es ist darauf zu achten , dass während der Bau- und Heizperiode ständig für ausreichende Luftfeuchtigkeit gesorgt ist. Wir liefern schon in einer sehr frühen Phase ein Endprodukt (z.B. 3-Schicht-Platten Untersicht im Dach und Deckenbereich). Deshalb ist es wichtig, dass in der weiteren Bauphase die relative Luftfeuchtigkeit zwischen 45 -60% liegt. Dieser Bereich darf nicht über- bzw. unterschritten werden. Eine durchschnittliche 20 - 22 ° C Raumtemperatur und 45 - 60 % rel. Luftfeuchtigkeit sorgen für optimales und gesundes Raumklima für Mensch, Holz und sämtlicher Baumaterialien. Luftbefeuchtungsgeräte können über die Firma PM Mangold Holzbau AG bezogen werden.
Treppen
Die angebotenen Leistungen sind durch den Auftraggeber auf Ihre Vollständigkeit zu prüfen. Konstruktion, Materialwahl, Menge, Oberfläche.
Holzqualität und Dimensionen
Holz ist ein Naturprodukt. Daher sind Farbtöne und Maserung unterschiedlich. Oberflächenbehandlungen können auf Massivholz lebhafte Schattierungen hervorrufen. Abweichungen von vorgelegten Holzmustern sind möglich und zulässig. Ansprüche können aus einer solchen Abweichung nicht abgeleitet werden. Die Veränderung des Farbtones von massiven Hölzer durch Lichteinwirkung wird als bekannt vorausgesetzt. Bei längeren Bauteilen, sowie bei Übergängen von Krümmlingen in gerade Teile, sind Längsstösse oder Verzinkungen möglich. Bogenförmige Bauteile bestehen aus mehrschichtig verleimten Massivholzlamellen, welche in der Länge zusammengesetzt sein können. Für alle vereinbarten Holzdimensionen behalten wir uns Toleranzen von 5 % vor. Auf Grund statischer Erfordernisse behalten wir uns auch weitergehende Abweichungen an den Holzdimensionen vor.
Treppenausstattung
Die sichtbaren Beschläge sind korrosionsgeschützt, was in der Regel eine gelbliche oder zinkfarbene Chromatisierung bedeutet.
Einbau und Nacharbeiten
Der Auftraggeber hat die Voraussetzungen für ungehinderte Anlieferungs- und Einbaumöglichkeit der Treppe zu schaffen. Kosten durch Wartezeiten, Unterbrechungen, nicht bis zum Einbauort reichende Zufahrtswege und Parkplätze, Stemm- und Maurerarbeiten, Entfernen alter Anlagen und grober Verunreinigungen oder vorheriges Ausräumen der Baustelle werden von uns gesondert berechnet. Kosten für dadurch entstehende Nacharbeiten oder Beseitigung von Beschädigungen sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei der Montage unserer Holztreppen müssen teilweise Löcher in die Wand und Befestigungsdübel gesetzt werden. Auch bei sehr vorsichtiger Montage ist es nicht zu vermeiden, dass an der Wand kleine Flecken oder Beschädigungen enstehen. Die Treppenwände sind deshalb nach der Treppenmontage zu streichen. Die Treppenwände, an denen die Treppenmontage erfolgt müssen frei von Leitungen sein.
In den Wänden entlang des Treppenlaufes dürfen bis 100 mm Tiefe keine Installationen oder Armierungen enthalten sein. Bei Beginn der Treppe (Antrittspfosten, Mittelsäule) sowie beim Austritt der Treppe (Austrittstufe, Austrittspfosten, Treppenpodest) sind die Böden und Deckenkanten von Installationen frei zu halten.
Für Schäden, welche durch Montagebohrungen verursacht werden (Elektroleitungen, Wasserleitungen, Bodenheizungen etc.) können wir nicht haftbar gemacht werden. Wir sind zur Prüfung des Untergrundes oder Installationen nicht verpflichtet. Zeichnungen mit allen notwendigen Anschluss- und Bohrpunkten stellen wir zur Verfügung. Nachputzarbeiten an allen Befestigungspunkten sind bauseits auszuführen. Das Verfugen von Aussparungen oder Anschlüssen ist Sache des Auftraggebers.
Schutzabdeckungen
Auf Wunsch werden Schutzabdeckungen geliefert. Es muss bauseits darauf geachtet werden, dass diese ordnungsgemäss befestigt bleiben. Die Schutzabdeckungen sind spätestens 4 Wochen nach dem Treppeneinbau bauseits vorsichtig zu entfernen. Durch Licht und Sonneneinstrahlung können zu nicht abgedeckten Holzteilen Farbunterschiede enstehen, die sich erst im Laufe der Zeit ausgleichen.
Oberflächen
Alle Holzteile sind umweltfreundlich behandelt. Für Pflege der Oberfläche reicht in der Regel ein feuchter Putzlappen. Vorsicht, keine scheuerenden Putzmittel.
Behandlung geölter Oberflächen: Ihre Holzoberfläche wurde mit Naturholzöl behandelt, welche eine pflegeleichte,
natürliche Holzoberfläche gibt. Das Holz kann weiterhin atmen und mithelfen den Feuchtehaushalt zu regulieren. Durch die antistatische Wirkung der geölten Holzoberfläche wird die Staubentwicklung im Raum stark reduziert.
Reinigung: In den ersten 14 Tagen nach der Behandlung darf die Treppe nur trocken gewischt werden, kein Wasser! Danach können Sie die geölten Holzteile feucht wischen oder mit Pflegeemulsion (siehe Pflegeanleitung) behandeln. Achtung: Falsche Pflegemittel zerstören die Oberfläche. Schmierseife ist nicht zu empfehlen, weil Sie zu alkalisch ist. Natürliche Holzoberflächen sind empfindlich gegen Weichmacher in Kunststoffen. Keine Kunststoffteile auf Fussboden und Treppenstufen stellen. Alle diese Reinigungs- und Pflegemittel können Sie bei der Firma PM Mangold Holzbau beziehen.
Gewährleistung und Mängelrügen
Pflege- und Behandlungshinweise in unseren technischen Merkblättern sind zu beachten. Soweit diese Merkblätter nicht vor oder bei Vertragsabschluß übergeben wurden, können diese jederzeit bei uns angefordert werden.
Herstellungs-, Einbau- und Materialfehler werden innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Wahl ausschließlich durch Ersatz oder Nachbesserung behoben, es sei denn, die Nachbesserung ist fehlgeschlagen. Ist die Nachbesserung auch nach einem zweiten Versuch nicht erfolgreich oder sonst für den Kunden unzumutbar, gewähren wir eine Preisminderung. Ein Wandlungs- oder Rücktrittsrecht entsteht nur dann, wenn die Belassung des noch vorhandenen Mangels trotz Preisminderung für den Kunden unzumutbar ist.
Darüber hinausgehende Gewährleistungs- und Schadensansprüche sowie Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften.
Offensichtliche Mängel, wie etwa Oberflächen- und Lackbeschädigungen oder Massunrichtigkeiten, sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung oder Einbau und ggf. Entfernen der noch angebrachten Stufenschutzabdeckungen zu rügen. Das Unterlassen der Rügen führt zum Wegfall der entsprechenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.
Verlegung von Parkettboden auf Bodenheizung
Parkettbeläge eigenen sich zur Verlegung auf Bodenheizungen. Den verklebaren Belägen sollte dabei, wegen des besseren Wämedurchganges, der Vorzug gegeben werden. Auf jeden Fall sind die nachstehenden Vorschriften und die Anweisungen des Herstellers zu befolgen.
Die maximale Oberflächentemperatur darf aus bauphysikalischen Gründen 26-27 °C nicht wesentlich überschreiten. (Randzonen 30 °C)
Die Heizungsrohre müssen mindestens mit 30 mm Unterlagsboden überdeckt sein.
Vorheizen ist wie bei anderen Belägen die wichtigste Vorbereitung. Damit die bei beheizten Unterlagsböden niedrige Ausgleichsfeuchtigkeit vor der Verlegung erreicht werden kann, ist ein Vorheizen nach folgender Anleitung unerlässlich: Nachdem der Unterlagsboden seine Endfestigkeit erreicht hat, ist die Heizung während mindestens 14 Tagen in Betrieb zu nehmen. Dabei genügt es, wenn mit ca. 2/3 der späteren maximalen Vorlauftemperatur gefahren wird. In der Mitte der Vorheizperiode muss die Leistung während mindestens 2 Tagen auf Maximum gestellt werden. 1-2 Tage vor der Verlegung ist die Heizung abzuschalten, oder je nach Aussentemperatur soweit zu reduzieren, dass die Oberflächentemperatur des Unterlagsbodens 20 °C nicht übersteigt. Die Firma PM Mangold Holzbau AG verlangt vor den Verlegearbeiten von der Bauleitung ein Heizungsprotokoll. Diese Massnahmen verhindern spätere Feuchtigkeitsschäden. Die maximale Feuchtigkeit des verlegereifen Zementunterlagsboden von 1.5 % bei Fliessanhydrit-Unterlagsbodens von 0.3 % darf nicht überschritten werden.
Die Verklebung sollte mit einem qualitativ hochwertigen Polyurethan-Kleber vorgenommen werden.
Vertragliche Bedingungen
Für die Vertragsbestandteile gilt folgende Rangordnung, in Anlehnung an Art.21 der SIA- Norm. 118
Rang 1: Text der vorgesehenen Vertragsurkunde, inkl. Vorbedingungen der PM Mangold Holzbau AG.
Rang 2: Durch das Objekt bedingte besondere Bestimmungen.
Rang 3: Bau- und Leistungsbeschrieb.
Rang 4: Nicht durch das Objekt bedingte, allgemeine Bestimmungen, wie: SIA - Norm 118/265.
Die "Vorbedingungen über Holzbauangebote" von PM Mangold Holzbau AG haben auch dann Gültigkeit, wenn die Bauherrschaft oder der Architekt Ihnen widersprechende Bedingungen entgegenstellt.
Haftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung haben wir bei der Zürich Versicherung abgeschlossen. Policen Nr. 3.083.350 Versicherungssumme 5 Mio. Personen- und Sachschäden; Selbstbehalt Fr. 1000.-
Streitigkeiten und Gerichtsstand (Ergänzung und Präzisierung zu SIA 118 Art. 37)
Schritt 1: Die Bauleitung erstellt eine chronologische Übersicht (Beweiskette) der zum Streit führenden Ereignisse.
Schritt 2: Die Beteiligten (Bauherrschaft und / oder die Bauleitung sowie die PM Mangold Holzbau AG ) erstellen aufgrund der Beweiskette eine Standortbestimmung bzw. eine Darstellung der Probleme / Lösungsmöglichkeiten.
Schritt 3: Gemeinsamer Beizug eines unabhängigen fachlichen Experten wie z.B. eines Bauherrenberater von der Kammer unabhängiger Bauherrenberater KUB / VIT.
Schritt 4: Meldung an das ordentliche Gericht. Der Gerichtsstandort ist 4450 Sissach.

